Reisemedizin - Aufenthalte in fernen-Ländern

Gelbfieber­impfungen

Unsere Praxis im Münchner Stadtteil Neuhausen-Nymphenburg ist eine vom Bayer. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zugelassene amtliche Gelbfieberimpfstelle mit der Registriernummer 154. Wir sind berechtigt, Gelbfieberimpfungen auszuführen und entsprechende Bescheinigungen nach gesetzlichen Vorgaben auszustellen.

Schutzimpfung gegen Gelbfieber – Pflicht für viele Reiseziele

Als ausgebildeter Arzt für Reisemedizinische Beratung und Gelbfieberimpfungen bin ich zur Untersuchung und Beratung für Aufenthalte in fernen Ländern, bei Impfangelegenheiten und bei Reisen mit Vorerkrankungen befähigt und bin auch berechtigt, entsprechende internationale Reise-Bescheinigungen auszustellen.

Kosten und Erstattung

Die Gelbfieberimpfung gehört wie viele reisemedizinische Vorsorgemaßnahmen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und muss daher häufig selbst finanziert werden. Inzwischen erstatten jedoch zahlreiche Krankenkassen – sowohl gesetzliche als auch private – die Kosten ganz oder teilweise. Diese freiwillige Leistung erfolgt aus Gründen der Prävention: Schutzimpfungen wie die gegen Gelbfieber tragen dazu bei, Infektionsrisiken zu minimieren und mögliche Folgekosten einer Behandlung zu vermeiden. Darüber hinaus dient die Impfung auch dem öffentlichen Gesundheitsschutz, da sie das Risiko verringert, eingeschleppte Erkrankungen nach Deutschland zu bringen.

Verbreitungsgebiet

Äquatorial-Afrika zwischen 15° nördl. und 15° südl. Breite (u.a. Kenia, Tansania, Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Liberia, Mali, Niger, Nigeria, Ruanda, Sambia, Sao Tomé & Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Togo, Tschad, Uganda und Zentralafrikanische Republik).

Lateinamerika vom 20. nördl. bis zum 30. südl. Breitengrad (Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch Guayana, Guayana, Kolumbien, Panama, Peru, Surinam, Venezuela, Trinidad und Tobago).

Die Karibik und Asien sind gelbfieberfrei.

Hinweise zur Gelbfieberimpfung

Eine Grundimpfung mindestens 14 Tage vor der Einreise, die Impfung ist nur bei autorisierten Gelbfieberimpfstellen (wie bei uns) möglich, weil der Impfstoff sehr wärmeempfindlich ist und eine autorisierte internationale Impfbestätigung ausgestellt werden muss. Das Impfserum wird einmalig unter die Haut gespritzt.

Die Impfung wird allen Reisenden (auch Kindern) in Risikogebiete dringend empfohlen und von Risikoländern bei Einreise verlangt. Der Impfschutz tritt nach ca. 10 Tagen ein und liegt bei fast 100 %. Eine Wiederholungsimpfung sollte nach 10 Jahren erfolgen.

Passiver Schutz

Neben dem Impfschutz ist zusätzlich und stets auf einen wirksamen Mückenschutz zu achten. Meiden Sie Moskitostiche zu allen Tages- und Nachtzeiten. Schützen sie sich mit Moskitonetzen, langer geschlossener Kleidung und einem Repellent (Insektenspray, etc.).

Gelbfieber ist eine schwere Virusinfektion (Erreger: Arbovirus aus der Familie der Flaviviren), die durch eine Stechmückenart (Aedes aegypti) übertragen wird. Die Stechmückenweibchen übertragen das Virus beim Stich vom Affen zum Mensch oder von Mensch zu Mensch.

Die Erkrankung beginnt 3 bis 6 Tage nach Infektion (Insektenstich und somit Übertragung des Virus) mit einem schnellem Fieberanstieg geht mit schweren Allgemeinerscheinungen (Kopf-, Muskelschmerzen, Übelkeit) einher, häufig begleitet von verlangsamtem Puls und Bindehautentzündung.

Nach einer kurzen Erholung (ca. 1 Tag) kommt es zur Organbeteiligung, Leber- und Nierenversagen vergiften den Organismus (Zeichen von Gelbsucht, daher der Name). Koma und Tod sind in bis zu 50 % der Fälle die Folge der Verlaufsformen mit Leberbeteiligung (die Sterblichkeit ungeimpfter Touristen ist höher!).

Hämorrhagisches Gelbfieber führt zu Haut- und Organblutungen.

Neben diesen schweren Verlaufsformen kommt es auch zu leichten Erkrankungen, auch symptomfreie Verläufe sind möglich.

Gegen Gelbfieber gibt es keine Medikamente. Die Behandlung erfolgt intensivmedizinisch und bezieht sich nur auf die Symptome.

Die Impfung ist in der Regel gut verträglich, gelegentlich treten Hautrötungen, Schwellungen oder auch grippeähnliche Symptome auf. In seltenen Fällen kommt es zu neurologischen Impfreaktionen. Nicht geimpft werden sollten Schwangere, Milcheiweißallergiker und Patienten mit Immundefekten.

Nach Aufenthalt in Gelbfiebergebieten ohne Impfschutz kann die Einreise in andere Länder verweigert werden.

Bei “Nichteinhalten” dieser Vorschrift werden u. U. sehr hohe Geldstrafen von den Zollbeamten “einkassiert” bzw. eine nicht vorhandene Bescheinigung gegen eine “großzügige Spende” nicht weiter verfolgt.

Aus medizinischen Gründen besteht die Möglichkeit einer Impfbefreiung, die von staatlichen Stellen beglaubigt sein muss, aber nicht unbedingt von allen Ländern anerkannt wird. Deshalb wird zur vorherigen Kontaktaufnahme zur Botschaft geraten.